Familienrecht
Das Rechtsgebiet Familienrecht umfasst die rechtlichen Verhältnisse der Bereiche Ehe, Ehescheidung, Ehegattenunterhalt (während der Zeit der Trennung und nach rechtskräftiger Ehescheidung), Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang, Versorgungs- und Zugewinnausgleich, Regelung der Verhältnisse an der ehelichen Wohnung, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft.
Aber auch Regelungen bezüglich Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft gehören zum Familienrecht.
Schon bei der Trennung der Eheleute werden in vielen Fällen die Weichen für den späteren Ablauf der Ehescheidung und die Regelung der Folgesachen gestellt. Insbesondere auch die nicht unerheblichen steuerlichen Folgen der Trennung sollten bedacht und entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Um insoweit eine möglichst fallbezogene Lösung zu finden, ist es häufig erforderlich, zum Beispiel, wenn Grundbesitz vorhanden ist, zusätzlich noch einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Aus diesen Gründen sollte so frühzeitig wie möglich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um die eigenen Rechte zu erfragen und keine Fehler zu machen.
Bereits während der Trennungszeit, die normalerweise ein Jahr lang dauert, bestehen Ansprüche der Eheleute gegeneinander, zum Beispiel auf Zahlung von Trennungsunterhalt oder auch im Bereich der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts und der gemeinsamen Ehewohnung, wenn es diesbezüglich Zwistigkeiten gibt. Weiterhin können das Jugendamt bzw. das Familiengericht eingeschaltet werden.
Für den Antrag auf Ehescheidung besteht Rechtsanwaltszwang. Spätestens um den Scheidungsantrag stellen zu können, muss folglich ein Rechtsanwalt beauftragt werden.
Die zumeist sehr schwierige Lebenssituation während einer Trennung verlangt nicht nur bloße Rechtsberatung sondern auch die Beachtung der sozialen, familiären, psychologischen und ökonomischen Auswirkungen. Diese Aspekte lassen wir bei unserer Beratung selbstverständlich nicht außer Betracht.
Aktualisiert (Mittwoch, den 08. September 2010 um 10:26 Uhr)

