Inkasso/Forderungseinzug

Viele kleine und mittelständische Betriebe und Selbstständige geraten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht wegen eigener Fehler, sondern aufgrund der sinkenden Zahlungsmoral ihrer Kundschaft in erhebliche finanzielle Schieflage. Dies kann in Einzelfällen sogar zur Insolvenz führen, auch weil Banken Kredite nur noch sehr restriktiv vergeben.

Trotzdem scheuen gerade kleinere Unternehmen bei zahlungsunwilligen Kunden zunächst den Gang zum Anwalt. Hauptgrund sind die befürchteten hohen Kosten. Dabei sind die Kosten für ein einfaches anwaltliches Mahnschreiben deutlich niedriger, als die Meisten  denken. Hinzu kommt, dass ein anwaltliches Schreiben häufig bereits ausreicht, um Kunden zur Zahlung zu bewegen. Sie ersparen sich unter Umständen also auch viele eigene Schreiben und Telefonate. 

Zahlt ein Kunde nach Aufforderung durch den Anwalt nicht, so können auf Wunsch weitere Maßnahmen umgehend in die Wege geleitet werden. Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit hat im Falle eines berechtigten Anspruchs der säumige Schuldner zu tragen.

 

Aktualisiert (Mittwoch, den 08. September 2010 um 10:25 Uhr)