Bußgeld

Sofern es zu einer bußgeldrelevanten Tat gekommen ist, kann man schon im Vorfeld einiges regeln. Es muss dadurch nicht immer zu einem Bußgeldbescheid kommen. Über die Möglichkeiten berate ich Sie gerne. 


Sollte es bereits zu einem Bußgeldbescheid gekommen sein, so lässt sich dieser überprüfen. Sie müssen nicht immer Schuld sein, wenn Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben. Sie sollten sofort tätig werden, weil Fristen einzuhalten sind. Ich überprüfe Ihren Bußgeldbescheid auf Verfahrensfehler. Ein eventuell drohendes Fahrverbot kann gegebenfalls abgewendet werden.

Aufgrund der Tatsache, dass jeder Fall ein Einzelfall ist, lohnt sich die Überprüfung des Bußgeldbescheides.

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Kanzlei Selbach-Gössling
Bahnhofstraße 69
32130 Enger
 
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