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Unfallregulierung
Unfall gehabt? Ich setze Ihre Ansprüche durch, von der Reparatur bis zum Schmerzensgeld. Mein Wissen, Ihre Chancen.
Ich kümmere mich !
Unfallregulierung - Ich kümmere mich um Ihre Ansprüche
Verkehrsunfall? Ich setze Ihre Ansprüche durch!
Ein Verkehrsunfall kommt plötzlich und bringt vieles durcheinander: Das Auto ist beschädigt, vielleicht sind Sie verletzt, und schon bald meldet sich die gegnerische Versicherung mit Formularen und Angeboten. Gerade jetzt ist es wichtig, dass jemand an Ihrer Seite steht, der Ihre Rechte kennt und dafür sorgt, dass Sie alles erhalten, was Ihnen zusteht. Dabei übernehme ich für Sie die gesamte Kommunikation mit den beteiligten Versicherungen und Unfallgegnern, sodass Sie sich nicht selbst mit der oftmals umfangreichen Korrespondenz auseinandersetzen müssen.
Die Versicherung ist nicht Ihr Anwalt!
Die gegnerische Haftpflichtversicherung verfolgt ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen. Erfahrungsgemäß werden Ansprüche dabei häufig gekürzt oder gar nicht erst angesprochen. Ich prüfe Ihren Fall sorgfältig, beziffere Ihre Ansprüche vollständig und setze sie gegenüber der Versicherung konsequent durch, außergerichtlich und wenn nötig auch vor Gericht.
Ihr Fahrzeugschaden
Zum Ersatz Ihres Sachschadens gehören oft mehr Positionen, als viele Geschädigte wissen, zum Beispiel:
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
- Merkantile Wertminderung
- Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen/Gutachter Ihrer Wahl
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
- Abschlepp- und Standkosten
- Kostenpauschale für Telefonate, Porto und Fahrten
Wenn Sie verletzt wurden
Ein Unfall kann weit mehr hinterlassen als Blechschäden. Wurden Sie verletzt, haben Sie Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich. Ich kümmere mich insbesondere um:
- Schmerzensgeld – als Ausgleich für Schmerzen, Einschränkungen und seelische Belastungen
- Verdienstausfall – wenn Sie unfallbedingt nicht arbeiten können
- Haushaltsführungsschaden – wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen können, auch dann, wenn keine Haushaltshilfe eingestellt wurde
- Heilbehandlungs- und Fahrtkosten sowie weitere unfallbedingte Mehraufwendungen
Gerade der Haushaltsführungsschaden wird häufig übersehen, obwohl er erhebliche Beträge ausmachen kann.
Und die Kosten?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch Ihre Anwaltskosten übernehmen. Für Sie bedeutet das: fachkundige Vertretung, ohne dass Sie selbst dafür aufkommen müssen. Ob und in welchem Umfang das in Ihrem Fall gilt, kläre ich mit Ihnen gleich zu Beginn, ebenso, ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt.
Mein Tipp: Frühzeitig beraten lassen
Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärungen und nehmen Sie keine vorschnellen Angebote der Versicherung an, bevor Ihre Ansprüche vollständig geprüft sind. Je früher Sie mich einschalten, desto besser kann ich Ihre Interessen von Anfang an wahren und finanzielle Nachteile vermeiden.
Rufen Sie mich an oder vereinbaren Sie einen Termin. Ich kümmere mich um Ihre Unfallregulierung, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Genesung und Ihren Alltag.
Kanzlei Selbach-Gössling – Ihre Rechtsanwältin für Unfallregulierung und Verkehrsrecht in Enger.
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