Erstberatung, Rechtsschutz und Beratungshilfe

Ablauf & Kosten

Erstberatung

Einfach. Unverbindlich. Persönlich.

Ihre erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich und begründet noch kein kostenpflichtiges Beratungsverhältnis.

Am Anfang
steht die
Beratung

Erstberatung – Kosten und alles, was wichtig ist

Erstberatung – Klarheit von Anfang an

Viele Menschen zögern, eine Anwältin aufzusuchen, weil sie nicht wissen, was auf sie zukommt, gerade auch bei den Kosten. In meiner Erstberatung verschaffen Sie sich schnell und zu einem festen Preis einen Überblick über Ihre rechtliche Situation.

Was Sie in der Erstberatung erwartet

Ich höre Ihnen zu, nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und sehe mir die Unterlagen an, die Sie mitbringen. Gemeinsam klären wir die Fragen, die Sie bewegen: Welche Rechte haben Sie? Wo liegen Chancen und Risiken? Wie kann es weitergehen? Dabei geht es vor allem darum,

  • Ihren Fall rechtlich einzuordnen,
  • die entscheidenden rechtlichen Fragen zu erkennen,
  • Chancen und Risiken offen zu benennen,
  • Ihre Möglichkeiten und Handlungsspielräume aufzuzeigen und
  • das weitere Vorgehen gemeinsam mit Ihnen abzustimmen.

Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung und wissen danach, welche Schritte in Ihrer Angelegenheit sinnvoll sind.

Was kostet eine Erstberatung?

Die Kosten sollen für Sie von Anfang an transparent sein. Für eine Erstberatung von Verbrauchern berechne ich höchstens 190,00 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, also maximal 226,10 €.

Wenn Sie die Kosten selbst tragen, bringen Sie bitte zum Termin einen Vorschuss von 150,00 € in bar mit. Die Abrechnung erfolgt anschließend nach den gesetzlichen Vorgaben.

Beauftragen Sie mich nach der Erstberatung mit der weiteren Vertretung, wird die Gebühr für die Erstberatung auf die weiteren Kosten angerechnet.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Je nach Vertrag übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten der Erstberatung oder der weiteren Vertretung. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Versicherung und bringen Sie die schriftliche Deckungszusage zu Ihrem Termin mit. Sieht Ihr Vertrag eine Selbstbeteiligung vor, bringen Sie diese bitte in bar mit.

Beratungshilfe – anwaltlicher Rat auch bei geringem Einkommen

Wenn Sie die Kosten einer Beratung aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht selbst tragen können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beratungshilfe. Die Kosten übernimmt dann die Staatskasse; für Sie fällt lediglich ein Eigenanteil von 15,00 € an.

Den Berechtigungsschein für Beratungshilfe erhalten Sie beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Bitte bringen Sie ihn zusammen mit dem Eigenanteil von 15,00 € in bar zu Ihrem Termin mit.

Termin in der Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort

Erstberatungen finden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt, denn nur so kann ich mir die nötige Zeit für Sie nehmen. Nicht immer ist ein Termin in meiner Kanzlei möglich oder sinnvoll. Nach Absprache komme ich deshalb auch zu Ihnen nach Hause oder in Ihr Unternehmen.

Nehmen Sie für die Erstberatung einfach Kontakt auf

Sie haben noch Fragen oder brauchen eine rechtliche Einschätzung? Bitte melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail und schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen. Diese erste Kontaktaufnahme ist für Sie immer kostenfrei und unverbindlich. Gemeinsam klären wir dann, ob und wie ich Sie unterstützen kann, welche Kosten auf Sie zukommen, und vereinbaren einen passenden Termin.

So einfach läuft es ab

In wenigen Schritten zur anwaltlichen Erstberatung – Schnell. Einfach. Transparent.

1

Kontakt aufnehmen

Telefonisch oder per E-Mail – schildern Sie mir Ihren Fall kurz.

2

Rückmeldung

Ich teile Ihnen mit, ob ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung helfen kann.

3

Kosten klären

Rechtsschutzversicherung, Beratungshilfe oder Selbstzahler.

4

Beratungstermin

In meinem Büro in Enger oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort.